Das Verpackungsgesetz verpflichtet Gastronomiebetriebe ab 01. Januar 2023. für den Außer-Haus-Verkauf eine Mehrwegoption bereitzustellen.
Neben der konventionellen Einwegverpackung bieten wir daher eine wiederverwendbare Alternative an. Unsere Gerichte werden in umweltfreundlichen Mehrwegbehältern serviert.
Leider können wir aus organisatorischen Gründen und zur Wahrung unserer Hygienestandards keine selbst mitgebrachten Verpackungen berücksichtigen.

Unsere Gerichte servieren wir Ihnen in umweltschonenden Mehrwegbehältern. Diese Wahl reduziert Abfall und schützt die Umwelt.