Unsere Gerichte servieren wir Ihnen in umweltschonenden Mehrwegbehältern
Das Verpackungsgesetz verpflichtet Gastronomiebetriebe ab 1. Januar 2023. für den Außer-Haus-Verkauf eine Mehrwegoption bereitzustellen. Neben der konventionellen Einwegverpackung bieten wir daher eine wiederverwendbare Alternative an. Unsere Gerichte zum Abholen verpacken wir Ihnen in umweltschonende Mehrwegbehälter mit Pfand. Leider können wir aus organisatorischen Gründen und zur Wahrung unserer Hygienestandards keine selbst mitgebrachten Verpackungen berücksichtigen. Diese Wahl …
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